Die Leistungen der Kanzlei Akin & Lichman
Ihre Rechtsanwälte für Arbeitsrecht, Familienrecht und sonstige Rechtsangelegenheiten
Familienrecht
Seit über 25 Jahren bearbeite ich Fälle aus dem Familienrecht.
Hierbei geht es um Trennungen und Scheidungen, Fragen zum Sorge- und Umgangsrecht, zu Unterhaltsverpflichtungen sowie zu vermögensrechtlichen Auseinandersetzungen im Zusammenhang mit Scheidungen.
Neben der fachlichen Begleitung und Vertretung ist mir immer auch die psychosoziale Seite ein Anliegen, die oft mit einem familienrechtlichen Problem verbunden ist. Ein solides Vertrauensverhältnis ist die Grundlage für eine zielführende Beratung und Vertretung. Im Rahmen eines kostenlosen Vorgesprächs können Sie mich daher gerne kontaktieren und sich selbst ein Bild machen, bevor Sie mir ein Mandat in einer Familiensache erteilen.
Verkehrsrecht
Nach einem Unfall ist oft schnelle Hilfe erforderlich. Aufgrund Ihrer sog. Schadensminderungspflicht sind Sie verpflichtet, den entstandenen Schaden so gering wie möglich zu halten. Ansonsten droht der Verlust von Schadenersatz und Schmerzensgeld. Mein Ziel besteht darin, Ihre Ansprüche so schnell wie möglich durchzusetzen unter Beachtung der gesetzlichen Gegebenheiten.
Ich biete Ihnen ein „Rundum-Paket“ aus rechtlicher Vertretung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche gegenüber der Versicherung. Hierbei verfüge ich auch über gefestigte Kontakte gegenüber Werkstätten und Sachverständigen, bin behilflich beim Verkauf Ihres Fahrzeugs durch Vermittlung zuverlässiger Verkäufer und sorge dafür, dass Sie ohne finanziellen Schaden einen Verkehrsunfall schnell vergessen können.
Ein weiteres Gebiet des Verkehrsrechts umfasst die Thematik Ordnungswidrigkeiten und Bußgelder.
Hierbei bin ich behilflich bei Fragen bezüglich der Fahrerlaubnisentziehung, der Verteidigung gegen Bußgeldbescheiden und bei Strafverfahren im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr.
Unser Bußgeldrechner gibt Ihnen einen ersten Überblick zu den angedrohten Folgen einer Verkehrsordnungswidrigkeit.
Mietrecht
Wir bearbeiten Fälle des Mietrechts sowohl für Mieter als auch für Vermieter. Die (gemietete) Wohnung eines Menschen als Lebens- und Existenzgrundlage steht im Mittelpunkt des Mietrechts. Wir helfen bei Kündigungen und Forderungen, die im Zusammenhang mit dem Mietverhältnis stehen, und vertreten Mietparteien sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich. Bei Gericht geht es häufig um Streitigkeiten, die sich aus Kündigungen ergeben mit dem Ziel, eine Räumung der Wohnung durchzusetzen oder sich hiergegen zu verteidigen.
Langjährige Erfahrung und Fachkenntnisse, die Herr Ingenhoven teilweise auch in einem großen deutschen Unternehmen erwerben konnte, haben zusätzlich ein Bewusstsein für wirtschaftliche Fragen im Zusammenhang mit Mietverhältnissen geführt, sodass Probleme nicht nur vertraglich, sondern auch wirtschaftlich einer Lösung zugeführt werden.
Oft ist es aber auch sinnvoll, schon vor Vertragsabschluss eine Beratung zu erhalten, um späteren Problemen im Vorfeld zu begegnen und Fehler zu vermeiden.
Sprechen Sie uns also einfach an.
Arbeitsrecht
Das Arbeitsrecht gehört zu den Schwerpunkten unserer anwaltlichen Tätigkeit. Hier geht es um das Arbeitsverhältnis im weitesten Sinne, unabhängig davon, ob Sie Arbeitnehmer oder Arbeitgeber sind. Die mit einem Arbeitsverhältnis verbundene wirtschaftliche Grundlage zwingt oft zu entschiedenem und raschem Handeln. Hier werden wir gemeinsam mit Ihnen eine Strategie entwickeln, die Ihnen ein Höchstmaß an Klarheit und Sicherheit bietet, wenn das Arbeitsverhältnis gefährdet oder gar beendet ist.
Achten Sie auf geltende Fristen bei Kündigungen. Im Rahmen des Kündigungsschutzgesetzes gilt z. B. eine 3-Wochen-Frist ab Zugang der Kündigung zur Erhebung einer Kündigungsschutzklage beim zuständigen Arbeitsgericht. Auch sollten Sie auf Ausschlussfristen in Arbeitsverträgen achten, die dazu führen können, dass Ihre Ansprüche innerhalb bestimmter Fristen erlöschen. In jedem Falle ist deshalb eine schnelle anwaltliche Beratung angezeigt.
Sprechen Sie uns gerne an, wenn Sie effektive Hilfe benötigen.
Behördenrecht
Sollten Sie Ärger mit einer Behörde haben, finden Sie bei mir Rat und Unterstützung. Ich befasse mich mit baurechtlichen Verfügungen, schulrechtlichen Angelegenheiten oder allgemeinem öffentlichen Ordnungsrecht.
Oft beginnt es damit, dass Sie einen Bescheid erhalten, gegen den Sie fristgemäß einen Rechtsbehelf – Widerspruch oder Klage – einlegen müssen. Bitte beachten Sie, dass die Frist häufig nur sehr kurz bemessen ist. Daher empfehle ich Ihnen, sich mit mir schnellstmöglich in Verbindung zu setzen, wenn Sie einen Bescheid erhalten haben.
Mein Ziel besteht in der Regel darin, die Angelegenheit außergerichtlich abschließend zu klären. Dies erspart Ihnen Zeit und vermeidbare Kosten. Nach meinen Erfahrungen beim Verwaltungsgericht dauern Verfahren ansonsten oft jahrelang bis eine gerichtliche Entscheidung vorliegt.
Kaufrecht
Das Vertragsverhältnis zwischen Käufer und Verkäufer ist mitunter problembehaftet. Häufig stellt sich nach einem Kauf heraus, dass die Kaufsache mit unbekannten Mängeln behaftet ist. Dies betrifft oft gebrauchte Kraftfahrzeuge. Durch meine besonderen Kontakte zu Sachverständigen und Werkstätten kümmere ich mich darum, den Sachverhalt so gut und so schnell wie möglich aufzuklären. Gewährleistungsansprüche kommen nämlich erst dann in Betracht, wenn Umfang und Ursache eines Mangels festgestellt sind.
Auch die Durchsetzung anderer Gewährleistungsansprüche aus Werk-, Dienst- und Reiseverträgen gehören zu meinem Leistungsangebot.