Informationen zum Mandat und entstehenden Kosten

Das Mandat

Bitte bereiten Sie den Anwaltsbesuch etwas vor. Überlegen Sie sich, welche Fragen Sie stellen wollen und sorgen Sie dafür, dass alle erforderlichen Unterlagen vorhanden sind.

Ein Gespräch bei uns findet in ruhiger Atmosphäre, respektvoll und auf "Augenhöhe" statt. Für Ihr Anliegen nehmen wir uns Zeit.

Nur wenn man als Anwalt den Sachverhalt richtig verstanden hat, kann man einen guten Rat geben bzw. mit dem Mandanten gemeinsam überlegen, wie weiter vorzugehen ist. Das erste Gespräch dauert daher in der Regel etwas länger als nachfolgende Unterredungen. 

Im Anschluss an Ihre Ausführungen können weitere Fragen gestellt werden und es ist zu überlegen, was geschehen sollte. Auch die Kostenfrage kann bei dieser Gelegenheit erörtert werden. In jedem Falle sollte Ihnen nach dem Anwaltsbesuch klar sein, wie Ihr Rechtsproblem gelöst oder doch zumindest angegangen werden kann. 

Die Kosten

Die bei uns entstehenden Kosten richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. Dies bedeutet, dass der sog. Gegenstandswert ausschlaggebend für die Höhe der Rechnung ist.

Wir legen Wert auf Transparenz und werden Sie stets über entstehende Kosten und Kostenrisiken rechtzeitig aufklären, und zwar bevor die Kosten entstehen.

Für eine Erstberatung berechnen wir in der Regel 50 € unabhängig vom Gegenstandswert oder vom Rechtsgebiet.

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